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Einstellung der MwSt-Sätze

Die MwSt-Sätze sind in den  "Optionen + Konstanten (global) hinterlegt und einstellbar.

Klicken Sie dazu im Hauptmenü auf "Weitere Funktionen", dann auf die Registerkarte "Optionen und Speziallösungen"
und auf diesem Register  auf den Button "Optionen + Konstanten (global). In diesem Fenster dann auf das Register "MwSt / Eurofakt."

 

 

An dieser Stelle können Sie nun die Mehrwertsteuersätze entsprechend einstellen und ändern.

Bezüglich der temporären Umstellung der Mehrwertsteuersätze bezüglich der Corona-Pakete gehen Sie bitte so vor, dass sie zum jeweiligen Stichtag die Einstellung vornehmen.
Also am 1. Juli 2020 den Wert von 16% /5% einstellen und am 1. Januar 2021 den Wert wieder auf 19% / 7% einstellen.

 

Wenn Sie einen neue Auftrag anlegen, wird der zu diesem Zeitpunkt (Zeitpunkt der Auftragsanlage – nicht das Auftragsdatum!) eingestellte Mehrwertsteuersatz verwendet.


Bitte legen Sie daher also keine Aufträge in die Zukunft an, wenn sie sich direkt vor den jeweiligen Stichtagen befinden!

 

Bei den Drogen wird der jeweilige Mehrwertsteuer-Typ (Voll/ermäßigt) gepflegt, sodass sie bei den Drogen an sich nicht umstellen müssen.

 

Im jeweiligen Auftrag sehen Sie den dafür verwendeten Mehrwertsteuersatz.
Sowohl für den Auftragskopf als auch für jede einzelne Drogen-Zeile.

 

Falls ein Auftrag den falschen Mehrwertsteuersatz hat, können Sie diesen nur für den Auftragskopf manuell im Auftrag korrigieren,
nicht aber für die Drogen-Zeilen!
Hat eine Drogenzeile den falschen Mehrwertsteuersatz, so müssen Sie die jeweilige Drogen-Zeile bitte nochmals neu eingeben.

Die Zeile muss dabei nicht gelöscht werden, es genügt, die Droge nochmals aus der Liste auszuwählen.

 

Hinweis:

Wie schon des Öfteren kommuniziert, empfehlen wir nicht, die in ChinaLog verfügbare Fakturierung/Rechnungsstellung zu verwenden, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Rechnungen in ChinaLog eine fortlaufende Rechnungsnummer erhalten, da eine Rechnung aus ChinaLog letztlich nur eine besondere Druck-Ansicht des Auftrages darstellt und somit nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Rechnungsstellung entspricht.

Nichtsdestotrotz ist natürlich die Beachtung der Mehrwertsteueränderung relevant, da diese grundsätzlich für die Ermittlung des Abrechnungspreises benötigt wird.

 

WAE-Pharma GmbH, Geschäftsführer Dr. Wolfgang Erdle, Manuela Erdle, HRB 19561 Amtsgericht Augsburg, USt-IDNr: DE226852527
Alemannenweg 17, 86391 Stadtbergen (Augsburg)
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